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Verträge hier kündigen

Über diesen „Kündigungsbutton" kannst du einen im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Dauerschuldvertrag kündigen. Fülle das Formular aus und sende es ab – du erhältst umgehend eine Bestätigung über den Eingang und den Zeitpunkt deiner Kündigung per E-Mail.

Hinweis: Für den einmaligen Kursvertrag ist in der Regel der Widerruf das passende Mittel. Diese Seite dient der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmöglichkeit.
Falls zur Hand – erleichtert die Zuordnung.